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Teilnahme-Fragen
Es dürfen nur Schwelmer Bürgerinnen und Bürger unterschreiben,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Daher wurden Postleitzahl und Stadt in den Listen schon eingegeben.
Alle Angaben zur Person müssen leserlich in Duckschrift geschrieben sein,
das Geburtsdatum muss ausgeschrieben werden –also z.B. 30.06.1980 anstatt
30.06.80.
Weil es viel zu beachten gibt, damit die Unterschriften auch gezählt werden, haben wir die wichtigsten Fragen nebenstehend erklärt. ALLE Informationen zur korrekten Unterschriftensammlung können Sie hier downloaden (PDF).
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass die Listen möglichst schnell bei
Frau Dr. Hortolani abgegeben werden. So haben wir eine Kontrolle, wie viele Unterschriften
noch fehlen.
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Die Unterschriftenliste ist eine PDF-Datei, also schreibgeschützt, damit
keine Veränderungen vorgenommen werden können, die Sie hier downloaden
können.
Sollten Fragen bzw. Nachfragen auftreten, schickt sie bitte an die Adresse pro-schwelmebad@gmx.de,
wir werden versuchen sie schnell zu beantworten.
Beim Sammeln der Unterschriften können z.B. folgende
Fragen kommen:
Was ist ein Bürgerbegehren?
Ein Bürgerbegehren ist die Voraussetzung für einen Bürgerentscheid,
der dann in Form eines offiziellen Wahlverfahrens durch die Stadt Schwelm organisiert
werden muss - wie eine offizielle Wahl. Für den Erfolg des Bürgerbegehrens
benötigen wir ca. 2400 Unterschriften.
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